1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Bestellung und den Erwerb von sämtlichen Produkten aus dem Sortiment Circle Sleep® der riposa AG (nachfolgend „riposa“), welche von riposa für den direkten Verkauf (vor Ort, online, an Messen oder an festen und mobilen Verkaufsständen) an Endkunden (nachfolgend „Kunde“) vorgesehen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch riposa als nicht vereinbart.

Individuelle schriftliche Absprachen zwischen riposa und dem Kunden gehen diesen AGB vor.

2. Produktesortiment

Das Produktesortiment Circle Sleep® (nachfolgend „Sortiment“), das für den direkten Verkauf an Kunden zur Verfügung steht, wird von riposa festgelegt und kann jederzeit angepasst werden. Die Aufführung von Produkten des Sortiments im Online-Shop, in Katalogen oder auf der Website von riposa bedeutet nicht zwingend, dass die entsprechenden Produkte für den Direktverkauf zur Verfügung stehen und sie stellt keine rechtlich verbindliche Offerte seitens riposa dar.

3. Angebot und Vertragsschluss

Durch die Aufgabe einer Bestellung des Kunden (online, schriftlich oder mündlich vor Ort) unterbreitet der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags. Die Annahme des Angebots durch riposa erfolgt durch Versand oder Abgabe einer Auftragsbestätigung oder Bestätigung/Avisierung des Liefertermins, was auch auf elektronischem Weg (Online-Mitteilung, E-Mail, etc.) oder telefonisch erfolgen kann. Allein die Bestätigung des Bestellungseingangs ohne gleichzeitige Zusage der Auftragsausführung bzw. Lieferung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden durch riposa dar. riposa steht es frei, das Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Lieferung

Die Produkte werden grundsätzlich gemäss den Abbildungen im Online-Shop, in den Katalogen und auf der Website von riposa geliefert. Dabei können sich jedoch kleinere Abweichungen in Grösse, Farbe oder Verarbeitung ergeben, welche vorbehalten werden.

Die Liefertermine werden mit den Kunden vereinbart. Sollte ein Produkt vorübergehend nicht lieferbar sein, wird der Kunde benachrichtigt. Lieferverzögerungen bis zu 60 Tagen berechtigen den Kunden nicht, vertragliche Verzugsfolgen wie Vertragsrücktritt, Schadenersatz, Rückforderung oder Minderung des Kaufpreises, etc. zu verlangen. riposa ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Bleibt ein Lieferversuch aus Gründen, die riposa nicht zu vertreten hat, erfolglos, trägt der Kunde die Kosten für die nochmalige Lieferung.

5. Verkaufspreis

Der Verkaufspreis versteht sich rein netto, inkl. Mehrwertsteuer. Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Mahnungen kann riposa eine Mahngebühr erheben.

Der in der Auftragsbestätigung genannte Preis beinhaltet, sofern dafür aufgrund der Lage des Lieferorts keine ausserordentlichen Hilfsmittel erforderlich werden, die Lieferung und Montage des Produkts an der vom Kunden genannten Lieferadresse in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Für Lieferungen ausserhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein werden die Preise für Lieferung und Montage mit dem Kunden im Einzelfall vereinbart.

6. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

riposa akzeptiert die im Rahmen der Bestellung dem Kunden gewährten Zahlungsarten (Vorauskasse, Online- bzw. Kreditkartenzahlungen).

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Produkte im Eigentum von riposa. riposa ist berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung der Produkte im örtlichen Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen.

7. Mängel, Gewährleistung und Haftung

Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte nach Erhalt umgehend auf allfällige Mängel zu überprüfen und entdeckte Mängel sowie solche, die er bei dieser Prüfung hätte erkennen müssen, der riposa innert 8 Tagen nach Lieferdatum schriftlich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Rügepflicht nicht nach, gelten offene Mängel als von ihm genehmigt. Verdeckte Mängel, die trotz Erfüllung der Prüfpflicht erst später erkennbar werden, sind riposa sofort nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen, ansonsten gelten sie ebenfalls als genehmigt.

Auf die Gebrauchsfähigkeit von Matratzen und Einlegerahmen (Flexe) des Sortiments gewährt riposa bei normaler Beanspruchung eine Garantie von 10 Jahren, welche Material-, Konstruktions- und Verarbeitungsfehler beinhaltet. Die Vollgarantie beträgt 2 Jahre. Nach 24 Monaten erfolgt eine anteilsmässige Beteiligung des Kunden auf den Preis der Instandstellung nach folgenden Prozentsätzen:

3. Jahr 20 %
4. Jahr: 30%
5. Jahr 40 %
6. Jahr 50 %
7. Jahr 60 %
8. Jahr 70 %
9. Jahr 80 %
10. Jahr 90 %

Der Garantieanspruch gilt ab Kaufdatum, gegen Vorweisung der Kaufquittung und sofern die Gebrauchsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt oder ausgeschlossen ist.

Nicht unter die Garantie fallen normale Weichheitserscheinungen sowie geringfügige Mass-, Farb- und Verarbeitungsabweichungen, die auf der individuellen, handwerklichen Fertigung der Produkte beruhen sowie Schäden und Beeinträchtigungen aufgrund von normaler Abnützung, unsachgemässer Behandlung oder unsachgemässem Gebrauch, übermässiger oder zweckfremder Nutzung oder Inanspruchnahme sowie aufgrund von Unfällen, höherer Gewalt oder als Folge von Elementarschäden und Feuer, mutwilliger Beschädigung und Zerstörung oder Fremdeinwirkung von Personen oder Haustieren sowie aufgrund von Nichtbeachtung der Montage-, Pflege- und Wartungsanleitungen. Weiter ausgeschlossen sind Transport- und Fallschäden, Verschmutzungen aller Art sowie Schäden, die auf scharfe, kratzende, kantige oder spitzige Gegenstände zurückzuführen sind.

Bei Matratzen gilt der Garantieanspruch nur bei Verwendung einer tauglichen Unterfederung mitfunktionierenden Flexeigenschaften (ältere Flexkonstruktionen und Flexe mit ungenügender Funktionalität zerstören eine neue Matratze).

riposa hat das Recht, die Gewährleistung wahlweise durch Reparatur oder gleichwertige Ersatzlieferung zu erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Für Schäden, welche im Zusammenhang mit der von riposa vorgenommenen Lieferung und Montage auftreten, haftet riposa.

Darüber hinaus übernimmt riposa gegenüber dem Kunden keine weitere Haftung und es werden jegliche vertraglichen und ausservertraglichen Schadenersatzansprüche des Kunden soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich wegbedungen.

Bei Widerspruch zwischen allfälligen mit den Produkten von riposa mitgelieferten produktspezifischen Garantiebestimmungen und den vorliegenden AGB gehen die produktspezifischen Garantiebestimmungen vor.

8. Umtausch, gesetzliches Widerrufsrecht und Recycling

Für Matratzen aus dem Sortiment gewährt riposa dem Kunden für die Dauer von 30 Tagen ab Auslieferung ein kostenloses Umtauschrecht hinsichtlich des Matratzenkerns, sofern dieser sich aufgrund des Härtegrades als für den Kunden ungeeignet erweist. Das Umtauschrecht bezieht sich nur auf Matratzenkerne innerhalb desselben Matratzenmodells. Im Falle der Mangelhaftigkeit einer Matratze oder für andere Produkte als Matratzen gilt dieses Umtauschrecht nicht und es kommen ausschliesslich die Bestimmungen über die Gewährleistung zur Anwendung (Abschnitt 7).

Vorbehalten bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht in den vom Gesetz dafür vorgesehenen Fällen (Art. 40a- 40f des Schweizerischen Obligationenrechts OR.

Von riposa gekaufte Produkte aus dem Sortiment können vom Kunden gegen Nachweis der Kaufquittung zum kostenlosen Recycling an riposa gemäss den auf ihrer Website publizierten Informationen zu-rückgegeben werden.

9. Registration und Datenschutz

Bei Registrationen und Bestellungen müssen sämtliche Angaben der Kunden zu ihrer Person der Wahrheit entsprechen. riposa behält sich vor, Kunden-Registrationen und –Zugänge zu ihren Online-Diensten jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu sperren.

Weitere Informationen zur Bearbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Registrierungen, Bestellungen sowie darüberhinausgehenden Nutzungen der Website von riposa ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von riposa: https://riposa.ch/datenschutz.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien unterliegen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien sind die Gerichte am jeweiligen Sitz von riposa ausschliesslich zuständig.

Bilten, Februar 2023