Dieser Wettbewerb endet am 31. August 2025.

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die das riposa Star Dreamer Game am riposa ESAF Stand zu Ende gespielt und sich am Schluss registriert haben mit Name, Vorname und E-Mail-Adresse.

Bitte beachte, dass die Übertragung und der Umtausch der gewonnenen Preise nicht möglich ist. Der/die Gewinner:in des Aktiv-Weekends in Elm wird im September per Mail benachrichtigt. Sofern der/die Gewinner:in nicht kontaktiert werden kann, z.B. aufgrund einer falschen E-Mail-Adresse oder Nicht-Antworten, so behält sich riposa vor, eine/n neue/n Gewinner:in zu ziehen und zu kontaktieren.

Der Gewinn beinhaltet einen Gutschein im Berghotel Bischofalp für mindestens eine Übernachtung für zwei Personen plus einen Gutschein der Sportbahnen Elm AG. Der Gewinn wird nicht bar ausbezahlt. Es wird keine Korrespondenz geführt.

Die Veranstalterin (riposa AG) ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym sowie einer gefälschten Identität von der Verlosung auszuschliessen. Ferner behält sich die Veranstalterin vor, Teilnehmende von der Verlosung auszuschliessen, wenn Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen.

Mitarbeitende der riposa AG sowie deren Partner sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die riposa AG kann zu jeder Zeit die Verlosung vorzeitig ohne Angabe von Gründen beenden.

Datenschutz

Deine Daten werden bei riposa abgespeichert, aber nicht für weitere Werbezwecke verwendet und auch nicht an Dritte weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden ausschliesslich für die Administration der Verlosung verwendet und anschliessend gelöscht. Die Veranstalterin bearbeitet personenbezogene Daten stets in der Einhaltung mit dem Datenschutzgesetz der Schweiz. Details können Sie Datenschutzerklärung, verfügbar auf https://www.riposa.ch/datenschutz entnehmen.

Haftung

Die Veranstalterin haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Verlosung entstehen. Es besteht kein Kaufzwang.

Weitere Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Ein einklagbarer Anspruch auf Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch des Gewinns ist nicht gegeben. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand Bilten, Kanton Glarus.