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Jetzt entdecken: Circle Sleep® by riposa
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Diese Verlosung der Edelweiss Edition Matratzen läuft ausschliesslich während des ESAF 2025 im Glarnerland. Am Stand von riposa vom 29. bis 31. August 2025.
Insgesamt werden drei Edelweiss Edition Matratzen im Mass von 90 x 200 verlost. Weitere Infos unter: Edelweiss Edition: Schlafen wie ein Schwingerkönig
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Eine Mehrmalige Teilnahme ist ausgeschlossen.
Bitte beachte, dass die Übertragung und der Umtausch des gewonnenen Preise nicht möglich ist. Die Gewinner:innen werden persönlich benachrichtigt. Gewinne werden nicht bar ausbezahlt. Es wird keine Korrespondenz geführt.
Die Veranstalterin (riposa AG) ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym sowie einer gefälschten Identität von der Verlosung auszuschliessen. Ferner behält sich die Veranstalterin vor, Teilnehmende von der Verlosung auszuschliessen, wenn Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen.
Mitarbeitende der riposa AG sowie deren Partner sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die riposa AG kann zu jeder Zeit die Verlosung vorzeitig ohne Angabe von Gründen beenden.
Datenschutz
Deine Daten werden bei riposa abgespeichert, aber nicht für weitere Werbezwecke verwendet und auch nicht an Dritte weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden ausschliesslich für die Administration der Verlosung verwendet und anschliessend gelöscht. Die Veranstalterin bearbeitet personenbezogene Daten stets in der Einhaltung mit dem Datenschutzgesetz der Schweiz. Details können Sie Datenschutzerklärung, verfügbar auf https://www.riposa.ch/datenschutz entnehmen.
Haftung
Die Veranstalterin haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Verlosung entstehen. Es besteht kein Kaufzwang.
Weitere Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Ein einklagbarer Anspruch auf Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch des Gewinns ist nicht gegeben. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand Bilten, Kanton Glarus.