Garantie für riposa Circle Sleep® Matratzen

Das riposa Schlafsystem besteht aus einer riposa Matratze und einem dazu passend entwickelten riposa Einlegerahmen (Flex).

Auf die Gebrauchsfähigkeit von Circle Sleep® Matratzen und Einlegerahmen gewähren wir eine Garantie, soweit das Produkt im Geltungsbereich der Garantie erworben wurde.

Mit dieser Garantie gewährleisten wir, dass Ihr Produkt keine Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist, welche die Gebrauchsfähigkeit bei normaler Beanspruchung wesentlich beeinträchtigen oder ausschliessen.

Dauer der Garantie

Auf die Gebrauchsfähigkeit der Matratze gewähren wir bei normaler Beanspruchung eine Garantie von 10 Jahren. Diese beinhaltet Material- und Verarbeitungsfehler.

Die Vollgarantie beträgt 2 Jahre.

Nach 24 Monaten erfolgt eine anteilsmässige Beteiligung des Kunden auf den Preis der Instandstellung nach folgenden Prozentsätzen:

3. Jahr: 20%
4. Jahr: 30%
5. Jahr: 40%
6. Jahr: 50%
7. Jahr: 60%
8. Jahr: 70%
9. Jahr: 80%
10. Jahr: 90%

Als Berechnungsbasis gelten die riposa Preislisten zum Zeitpunkt des Garantiefalls.

Voraussetzungen für den Garantieanspruch

Der Garantieanspruch für Matratzen setzt die Verwendung einer tauglichen Unterfederung mit Flexgelenken voraus. Ältere Flexkonstruktionen und Flexe mit ungenügender Funktionalität schädigen die Matratze. Bei der Verwendung solcher Konstruktionen oder von unpassenden Flexen können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden.

Der Garantieanspruch gilt ab Kaufdatum und gegen Vorweisung der Kaufquittung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an kundendienst@riposa.ch / 055 619 30 00.

Ausschlüsse von der Garantie

Wie alles, das neu ist, haben auch unsere Schlafsysteme anfänglich einen spezifischen Eigengeruch. Der Geruch ist in jeder Beziehung harmlos und verflüchtigt sich beim Gebrauch der Produkte.

Matratzen werden durch den Gebrauch spürbar geschmeidiger und geben der Körperbelastung mit der Zeit nach.

Daher fallen normale Weichheitserscheinungen nicht unter die Garantiebestimmungen.

Jedes riposa Produkt wird sorgfältig in reiner Manufakturarbeit im Kanton Glarus gefertigt. Es können sich durch die Einzelanfertigung leichte Massabweichungen ergeben – das ist kein Fehler, sondern Ausweis für individuelle, handwerkliche Fertigung Ihres Produktes. Auch ein gewisser Faltenwurf ist bei Textilprodukten produkteimmanent.

Nicht unter die Garantie fallen weiter Schäden und Beeinträchtigungen aufgrund von

  • normaler Abnützung, unsachgemässer Behandlung oder unsachgemässem Gebrauch
  • übermässiger oder zweckfremder Nutzung oder Inanspruchnahme
  • Unfällen, höherer Gewalt oder als Folge von Elementarschäden und Feuer
  • mutwilliger Beschädigung und Zerstörung oder Fremdeinwirkung von Personen oder Haustieren
  • Nichtbeachtung der Montage-, Pflege- und Wartungsanleitungen

Ausgeschlossen von der Garantie sind ferner Transport- und Fallschäden, Verschmutzungen aller Art sowie Schäden am Bezugsmaterial, die auf scharfe, kratzende, kantige oder spitzige Gegenstände zurückzuführen sind.